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Informationen zur Corona-Pandemie und die Folgen für den Kulturbereich*

Ab 17.03.2020 untersagt die Stadt Jena ab Dienstag alle organisierten Veranstaltungen und den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen bis mind. 19. April 2020. Dazu gehören Restaurants, Bars und Cafés. Einzelhandel und Lieferservice sind davon nicht betroffen. Weiterhin werden Sport- und Fitnesseinrichtungen geschlossen.

*Den aktuellen Stand finden Sie jeweils am Ende des Textes!

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Technisches Rathaus Stadt Jena ©Stadt Jena, Jens Hauspurg

Allgemeinverfügung
Der Oberbürgermeister der Stadt Jena ordnet als Gesundheitsamt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an:

  1. In dem gesamten Stadtgebiet Jenas ist es untersagt, alle organisierten Veranstaltungen, insbesondere Vergnügungen und sonstige Ansammlungen, Stadtführungen sowie Versammlungen und Aufzüge durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Zu den Veranstaltungen, Vergnügungen oder sonstigen Ansammlungen gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen, Messen und Ausstellungen.
  2. In dem gesamten Stadtgebiet Jenas werden die Einrichtungen der Gastronomie (z.B. Restaurants, Bars, Cafés) sowie Sport- und Fitnesseinrichtungen geschlossen.
  3. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich zum 19. April 2020.
  4. Diese Allgemeinverfügung wird am Tage nach der Bekanntgabe in der örtlichen Presse wirksam.

Weitere Informationne hierzu finden Sie unter "Downloads" sowie stets aktuell unter www.jena.de/corona.

Stand 20. April 2020

Nach der neuen Jenaer Allgemeinverfügung vom 17.04.2020 verlängern sich die bisherigen Maßnahmen.

D.h. alle JenaKultur-Einrichtungen bleiben bis mindestens 27.04.2020 geschlossen, alle JenaKultur-Veranstaltungen entfallen mindestens bis zu diesem Zeitpunkt.

Wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt, unter www.jenakultur.de ("Aktuelles").

Stand 24. April 2020

Nach der aktuell gültigen Thüringer Allgemeinverfügung verlängern sich die bisherigen Maßnahmen im Bereich Kultur & Veranstaltungen bis mindestens 25. Mai.

Seit dem 15. Mai dürfen Gastronomie und Hotels wieder öffnen. Mehr dazu stets aktuell unter www.jena.de/corona.

Stand 18. Mai 2020

Nach der neuen gültigen Thüringer Allgemeinverfügung verlängern sich die bisherigen Maßnahmen im Bereich Kultur & Veranstaltungen bis mindestens zum 5. Juni, Großveranstaltungen müssen bis Ende August abgesagt werden.

Mehr dazu stets aktuell unter www.jena.de/corona.

Stand Juni 2020

Die aktuellen Thüringer und Jenaer Verfügungen legen die Verantwortung vermehrt in die Hände der Veranstalter.

Weiterhin verboten sind im Kulturbereich Tanzlustbarkeiten und Diskotheken. Die vom Land institutionell geförderteten Theater und Orchester nehmen grundsätzlich ihren regulären Spielbetrieb in geschlossenen Räumen entsprechend der Spielzeitplanung 2019/2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020 nicht mehr auf. Dazu zählt zum Beispiel die Jenaer Philharmonie.

Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen sind grundsätzlich (bis zum 15. Juli 2020) verboten. In Einzelfällen kann bei der nach § 12 Abs. 1 zuständigen Behörde die Erlaubnis beantragt werden.

Zulässig hingegen sind nun u.a. Messen, Spezialmärkte – wie zum Beispiel der Jenaer Töpfermarkt – und Ausstellungen, hierunter fällt auch das geöffnete Romantikerhaus.

Die aktuellen Verfügungen sowie einen Veranstaltungsleitfaden finden Sie stets unter www.jena.de/corona.

Stand September 2020

Im September tritt in Thüringen die neue Grundverordnung in Kraft. Die weiteren Lockerungen (Theater und Orchester dürfen wieder spielen | private Veranstaltungen sind erst ab 50 Personen meldepflichtig | Pflegebedürftige können wieder besucht werden | Prostitution ist wieder zu zweit möglich | das Wort "Tanzlustbarkeiten" kommt nicht mehr vor) sieht der Jenaer Stab für außergewöhnliche Ereignisse im Angesicht steigender Infektionszahlen, auch in Jena, kritisch. Nach dessen Festlegung wurde eine neue Abstrichstelle für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eingerichtet. Zudem gilt:

Die Häuser der Stadt Jena, und damit auch die JenaKultur-Gebäude, bleiben weiterhin erst einmal für den öffentlichen Verkehr geschlossen.

Die Angebote der Ernst-Abbe-Bücherei Jena, der Musik- und Kunstschule Jena, der Volkshochschule Jena, die Jena Tourist-Information, die Jenaer Philharmonie und des Romantikerhauses Jena (Stadtmuseum und Kunstsammlung Jena im Umbau!) stehen zur Verfügung! Zudem finden einige Märkte und kleinere Veranstaltungen und Ausstellungen statt. Einen Überblick hierzu bekommen Sie im Veranstaltungskalender.

Alle anderen Einrichtungen (z. B. Villa Rosenthal, Volksbad, Volkshaus, Stadtteilzentrum LISA, KulturArena usw.) stehen Ihnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

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