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Welche Hilfen bieten Bund, Länder und Stadt für Kulturschaffende?

Bürgerstiftung Jena und JenaKultur haben nachfolgend eine Übersicht erstellt

Fragezeichen-Haufen ©©pixabay

Liebe Vereine und Initiativen, liebe Freischaffende Künstler*innen und Kulturmacher*innen,

wie Sie sicher derzeit bemerken, gibt es große Bemühungen von Seiten der Politik, die finanzielle Situation von Künstlern und Kulturschaffenden zu verbessern. Manche Maßnahmen sind schon beschlossen, andere werden gerade entwickelt, manche stehen noch aus. Es ist nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Gerade im Bereich der Kultur, wo es eine Zuständigkeit der Kommunen, Länder und des Bundes gibt.

Wir haben hier die Eckpunkte der derzeitigen Hilfsmöglichkeiten bzw. Verfahrensweisen für Sie zusammengefasst. Noch nicht alle Beschlüsse sind gefasst. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Zwei grundsätzliche Bitten:
1. Haben Sie ein bisschen Geduld, bis die Beschlüsse gefasst und Lösungswege erarbeitet sind.
2. Dokumentieren Sie alle Kosten und Ausfälle von Einnahmen sorgfältig, zeitnah und nachvollziehbar.

Hier nun die Übersicht:

1. Bundeshilfen

Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Freiberufler beschlossen. Sie werden als Zuschüsse gezahlt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Im Einzelnen ist vorgesehen: bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Dieses Programm kann auch von Vereinen in Anspruch genommen werden.

Die Umsetzung des Programms auf Landesebene wird durch den Kulturrat Thüringen realisiert. Um die Bedürftigkeit feststellen zu können, hat der Kulturrat eine Online-Umfrage erarbeitet.

Bitte beteiligen Sie sich an dieser Umfrage. Sie bildet die Grundlage für spätere Soforthilfezahlungen.

Die Umfrage läuft bis zum 9. April 2020 und ist unter diesem Link zu finden.

2. Hilfen vom Land Thüringen

Die Thüringer Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen aufgelegt. Seit 23.03. können Anträge bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Das Soforthilfeprogramm ist ausschließlich auf Antragsteller beschränkt, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft. Vereine sind hier derzeit nicht antragsberechtigt. Es laufen Gespräche, um hier nachzubessern. Eine finale Lösung steht hier noch aus.

3. Maßnahmen von JenaKultur

3.1. Institutionelle Förderung

Mit allen Vereinen, die eine institutionelle Förderung erhalten, setzt sich Katrin Richter in der nächsten Zeit in Verbindung, um die individuelle Situation in Erfahrung zu bringen und die Bedarfe zu erfassen.

3.2. Projektförderung (bewilligte Projekte)

Grundsätzlich sind die bis zu einem möglichen Projektabbruch entstandenen Kosten zuwendungsfähig, auch wenn vorgesehene Veranstaltungen nicht stattfinden können. Die Projektträger müssen jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausgaben nach der Absage so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie Ihre Veranstaltungen verschieben können, werden wir durch Verlängerungen von Bewilligungszeiträumen versuchen, dies möglich zu machen.
Wenn Sie absehen können, wie groß die Verschiebungen in den Kosten- und Finanzierungsplänen sein werden, möchten wir Sie darum bitten, wie üblich bei einer Über- oder Unterschreitung von mehr als 20%, einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.

3.3. Projektförderung (zukünftige Projekte)

Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Unwägbarkeiten nimmt JenaKultur bis auf weiteres keine Anträge auf Förderung von Projekten an.

In den letzten Wochen eingereichte Projektanträge können im Moment aufgrund der ruhenden Gremienarbeit nicht bearbeitet und entschieden werden. Für sie gilt eine zeitliche und finanzielle Nachrangigkeit zu bereits bewilligten Projekten.

Diese Reglung erstreckt sich sowohl auf die Allgemeine Projektförderung als auch auf die Innovationsförderung.

4. Künstlersozialkasse

Die KSK gewährt Versicherten auf Antrag Zahlungserleichterungen bzw. Zahlungsaufschub. Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen durch Absagen o. ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies bei der KSK anzeigen (zum Formular). Auch wenn dadurch das geschätzte Jahreseinkommen unter der Mindestgrenze von 3.900 Euro liegt, gewährt die KSK weiterhin Versicherungsschutz.

Zum Formular für eine Änderung

5. Dokumentationspflicht

Um Anspruch auf Einnahmeausfall zu haben, ist es wichtig, alle Einbußen zu dokumentieren:

Konzert- und Veranstaltungsausfälle: Dokumentieren Sie, welche Veranstaltungen nicht stattfinden konnten (z. B. durch Markierung im Monatsprogramm). Notieren Sie alle Schäden, die entstanden sind: Höhe der Einnahmeausfälle, zusätzliche Kosten durch Mieten oder Ausfallhonorare, Fixkosten usw.

Seminare, Kurse und Workshops: Dokumentieren Sie, welche Seminare, Kurse und Workshops nicht stattfinden konnten. Notieren Sie die Schäden, die entstanden sind, z. B. Wegfall von Kursgebühren, Wegfall von Auftrittsmöglichkeiten, zusätzliche Anmietung von Räumen usw.

6. Weitere Links

LAG Soziokultur Thüringen

Soforthilfen Bund – Wirtschaftsministerium

Kulturrat Thüringen

Schreiben Kulturstaatssekretärin Tina Beer

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Hotline +49 3641 49-8060

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