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Jena bringt erstmals Kulturförderrichtlinie auf den Weg

Bisher hatte Jena keine spezielle Kulturförderrichtlinie, sondern lediglich eine allgemeine städtische Zuschussrichtlinie. In den letzten Monaten haben sich Politik und Verwaltung deshalb gemeinsam um tragfähige spezifische Regelungen bemüht.

Die Richtlinie bezieht sich auf alle Förderungen im Kulturbereich ab dem Förderjahr 2018. Ziel der am 7. Juni vom Stadtrat verabschiedeten Richtlinie ist es, insbesondere inhaltliche Entscheidungskriterien des Kulturausschusses und der Werkleitung des Eigenbetriebs JenaKultur transparenter zu gestalten und die Arbeit der in Jena aktiven Kulturakteure zu fördern und sie in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreude zu stärken.

Die wichtigsten Festlegungen betreffen eine inhaltliche und konzeptionelle Fokussierung auf kulturelle Schwerpunkte, veränderte Antragsfristen, die Notwendigkeit des Nachweises von mindestens 5% Eigen- bzw. Drittmitteln und die Befürwortung des Ortsteilrates bei Projekten mit Fokus auf Stadtteilkultur.
Die institutionelle Förderung wird darüber hinaus künftig nur an professionell geführte Institutionen ausgereicht, die zur Antragstellung ein strategisches Konzept zur langfristigen Ausrichtung der Arbeit vorlegen (mind. 3 Jahre).

Zugleich enthält diese neue Richtlinie ein besonderes Bonbon: Immer wieder weisen Entscheidungsträger und Fachleute zurecht darauf hin, dass – nicht nur in einem rohstoffarmen Land - gute Ideen im wahrsten Sinne des Wortes geldwert sind. Wissenschaft und Wirtschaft haben das immense Potential der Entwicklung von Innovationen und neuen Ideen schon länger erkannt und investieren in sie.
Wie sähe "F+E" im Bereich Kunst und Kultur aus? Wie lässt sich dort Innovation fördern?
Mit der Innovationsförderung in den Jahren 2018 bis 2020 startet JenaKultur deutschlandweit den ersten, kommunalen Versuch einer künstlerischen Grundlagenforschung.
Mit dieser Innovationsförderung sollen die im kulturellen und künstlerischen Bereich tätigen Akteure der Stadt in ihrer Arbeit gefördert und in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreude gestärkt werden. Die Innovationsförderung soll impulsgebende sowie überregional sichtbare Projekte aller Künstler und Kulturinstitutionen, sowohl institutionalisierte Einrichtungen als auch Einrichtungen der Freien Szene und Einzelkünstlern, in Jena fördern, Anschubhilfen bieten.
Das innovative Instrument wird zunächst befristet auf drei Jahre angelegt und soll während der gesamten Laufzeit mit übergreifender Expertise evaluierend begleitet werden. Bei der Förderentscheidung arbeiten eine Sach- und eine Fachjury eng zusammen, Sponsoren können darüber hinaus das zur Verfügung gestellte städtische Budget aufstocken.

Diese Innovationsförderung ist künftig eine wichtige Säule der Kulturförderung in der Lichtstadt. Mit all dem will künftig die Lichtstadt auch im Kulturbereich richtungsweisend sein.

Die komplette Richtlinie kann unter Downloads hier abgerufen werden:

https://www.jenakultur.de/de/aufgaben_und_service/kulturfoerderung/605735


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