In seiner Sitzung am 17.10.2018 hat der Stadtrat erste Änderungen der im vergangenen Jahr verabschiedeten Kulturförderrichtlinie beschlossen. Nach den praktischen Erfahrungen des ersten Jahres der Umsetzung der Richtlinie sind nun einige Regelungen an die Praxis angepasst worden.
Die zwei wichtigsten Änderungen der Richtlinie betreffen die ebenfalls im vergangenen Jahr neu aufgelegte Innovationsförderung Kunst und Kultur. Diese sind:
Maßnahmebeginn bis 30.06. des Folgejahres: bis spätestens 30.10.
Maßnahmebeginn 01.07. bis 31.12. eines Jahres: bis spätestens 30.03.
In begründeten Ausnahmefällen können Anträge bis zu 5.000 € bis zu zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet jedoch nicht die Fachjury, sondern der Kulturausschuss in eigener Verantwortung.
Alle weiteren Änderungen, insbesondere hinsichtlich inhaltlicher Förderkriterien, finden Sie zum Download unter www.jenakultur.de/kulturfoerderung.